⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 08.06.2026
Die Finanzaufsicht Bafin hat die Bilanzierung der DekaBank im Zusammenhang mit umstrittenen Cum-Cum-Deals unter die Lupe genommen. Dies könnte weitreichende Folgen für die Sparkassen haben.
- Bafin untersucht die DekaBank wegen möglicher Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften.
- Die DekaBank hat bereits 478 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt.
- Cum-Cum-Deals gelten als problematisch und könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 8. Juni 2026 bekannt gegeben, dass sie die Bilanzierung der DekaBank im Zusammenhang mit umstrittenen Cum-Cum-Deals prüft. Diese Untersuchung könnte weitreichende Folgen für die Sparkassen und den gesamten Finanzsektor haben. Die DekaBank, die zur Sparkassengruppe gehört, sieht sich konkreten Vorwürfen gegenüber, dass sie gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat.
Was sind Cum-Cum-Deals?

Cum-Cum-Deals sind Finanztransaktionen, die in der Vergangenheit von Banken genutzt wurden, um Steuervorteile für ausländische Anleger zu generieren. Bei diesen Geschäften werden Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder Fonds übertragen. Diese können sich dann die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen, während die ausländischen Anleger von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese Praxis hat in der Vergangenheit zu erheblichen finanziellen Schäden für den Fiskus geführt, die auf geschätzte 28 Milliarden Euro beziffert werden.
Die DekaBank hat in ihrem Konzernabschluss Steuererstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert, die sich auf Aktienhandelsgeschäfte aus den Jahren 2013 bis 2018 beziehen. Diese Ansprüche wurden jedoch von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, was die Bafin zu ihrer Prüfung veranlasst hat.
Die Rolle der Bafin
Die Bafin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass eine Anerkennung der Steuererstattung durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich sei. Die Aufsicht prüft nicht die steuerliche Wirksamkeit der Aktiengeschäfte an sich, sondern die Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche in der Bilanz aktiviert werden dürfen. Nach den IFRS-Standards dürfen Erstattungsansprüche nur dann aktiviert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die steuerliche Behandlung des Unternehmens akzeptieren.
Die DekaBank hat bereits die fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt, die aus den umstrittenen Cum-Cum-Aktiengeschäften stammen. Das Institut ist jedoch überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung als IFRS-konform herausstellen wird.
Hintergründe zu Cum-Cum-Deals
- Bafin prüft den Konzernabschluss der DekaBank für 2024.
- Steuererstattungsansprüche von 478 Millionen Euro betroffen.
- Untersuchung bezieht sich auf Aktiengeschäfte zwischen 2013 und 2018.
Die Cum-Cum-Deals sind eng verwandt mit den umstrittenen Cum-Ex-Geschäften, die in der Vergangenheit ebenfalls für viel Aufsehen gesorgt haben. Während es bei Cum-Ex-Deals um die Erstattung von nicht gezahlten Kapitalertragsteuern ging, zielen Cum-Cum-Deals darauf ab, ausländischen Anlegern Steuervorteile zu verschaffen. Diese Geschäfte waren nicht nur bei der DekaBank, sondern auch bei vielen anderen Banken weit verbreitet.
Eine frühere Umfrage der Bafin hat ergeben, dass 54 Banken an solchen Deals beteiligt waren. Die Aufsicht schätzt die Belastungen durch Rückforderungen aus diesen Geschäften auf gut 4,6 Milliarden Euro. Der Verein Finanzwende hat kritisiert, dass Cum-Cum-Deals bisher kaum juristisch aufgearbeitet wurden, obwohl der Bundesfinanzhof bereits 2015 entschieden hat, dass solche Geschäfte in ihrer typischen Ausprägung illegal sind.
Rechtliche und finanzielle Konsequenzen
Die laufende Prüfung der Bafin könnte für die DekaBank und möglicherweise auch für andere Banken weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Sollte die Bafin zu dem Schluss kommen, dass die DekaBank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, könnte dies nicht nur zu hohen Geldstrafen führen, sondern auch das Vertrauen in die Bank und die gesamte Sparkassengruppe beeinträchtigen.
Die DekaBank hat bereits Schritte unternommen, um die Situation zu klären und ihre Bilanzierungspraxis zu überprüfen. Die Bank hat betont, dass sie die Prüfung der Bafin ernst nimmt und bereit ist, alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Vorwürfe auszuräumen.
Auswirkungen auf den Finanzsektor
Die Untersuchung der DekaBank könnte auch Auswirkungen auf den gesamten Finanzsektor haben. Wenn die Bafin zu dem Schluss kommt, dass Cum-Cum-Deals in der vorliegenden Form unzulässig sind, könnte dies zu einer verstärkten Regulierung und Überwachung solcher Geschäfte führen. Banken könnten gezwungen sein, ihre Praktiken zu ändern und transparenter zu arbeiten, um den Anforderungen der Aufsicht gerecht zu werden.
Die Diskussion um Cum-Cum-Deals und deren rechtliche Einordnung wird auch in der politischen Arena geführt. Es bleibt abzuwarten, ob die Ergebnisse der Bafin-Prüfung zu einer Reform der bestehenden Gesetze und Vorschriften führen werden, um solche Geschäfte in Zukunft zu verhindern.
Fazit

Die laufende Prüfung der DekaBank durch die Bafin im Zusammenhang mit Cum-Cum-Deals wirft wichtige Fragen zur Bilanzierung und zur rechtlichen Einordnung solcher Geschäfte auf. Die DekaBank hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Vorwürfe zu klären, und ist überzeugt, dass ihre Bilanzierungspraxis den IFRS-Standards entspricht. Die Ergebnisse der Prüfung könnten jedoch weitreichende Konsequenzen für die Bank und den gesamten Finanzsektor haben.
Häufige Fragen
Was sind Cum-Cum-Deals?
Warum prüft die Bafin die DekaBank?
Wie hoch sind die betroffenen Steuererstattungsansprüche?
Was könnte die Untersuchung für die DekaBank bedeuten?
Welche Auswirkungen haben Cum-Cum-Deals auf den Fiskus?
Quellen: Google News
Symbolbild: DekaBank und Cum-Cum-Deals im Fokus · Foto: www.kaboompics.com / Pexels

