⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 08.06.2026
Die BaFin hat die DekaBank wegen möglicher Bilanzierungsfehler im Zusammenhang mit umstrittenen Cum-Cum-Deals ins Visier genommen. Die Prüfung betrifft den Konzernabschluss für 2024.
- DekaBank bilanziert 478 Millionen Euro Steuererstattungsansprüche.
- BaFin hat konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften.
- Cum-Cum-Deals verursachten dem Fiskus einen geschätzten Schaden von 28 Milliarden Euro.
Die BaFin hat die DekaBank wegen möglicher Bilanzierungsfehler im Zusammenhang mit umstrittenen Cum-Cum-Deals ins Visier genommen. Diese Prüfung betrifft den Konzernabschluss der DekaBank für das Jahr 2024 und könnte weitreichende Folgen für die Bank haben.
Was sind Cum-Cum-Deals?

Cum-Cum-Deals sind Finanztransaktionen, die es Banken ermöglichen, Steuervorteile für ausländische Anleger bei deutschen Aktien zu generieren. Diese Geschäfte sind eng verwandt mit den illegalen Cum-Ex-Geschäften, bei denen es um die Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging. Bei Cum-Cum-Deals hingegen wird versucht, die Kapitalertragsteuer zu umgehen, indem Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder Fonds übertragen werden, die sich die fällige Steuer erstatten lassen können.
Die DekaBank hat in der Vergangenheit an solchen Geschäften teilgenommen, was nun zu der aktuellen Prüfung durch die BaFin führt. Diese Geschäfte waren nicht nur bei der DekaBank, sondern auch bei vielen anderen Banken weit verbreitet, was die Dimension des Problems verdeutlicht.
Die Rolle der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zuständige Aufsichtsbehörde, die für die Kontrolle von Unternehmensabschlüssen verantwortlich ist. Seit dem 1. Januar 2022 hat die BaFin die alleinige Verantwortung für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen übernommen. Dies geschieht, um Anhaltspunkte für fehlerhafte Rechnungslegung und mögliche Bilanzmanipulation frühzeitig zu identifizieren.
Im Fall der DekaBank hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bank möglicherweise gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Insbesondere geht es um die Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen in der Bilanz, die die DekaBank in Höhe von 478 Millionen Euro bilanziert hat. Diese Ansprüche beziehen sich auf Aktienhandelsgeschäfte, die zwischen 2013 und 2018 stattfanden.
Details zur Prüfung
- Untersuchung durch BaFin: DekaBank unter der Lupe
- Betrag: 478 Millionen Euro an Steuererstattungsansprüchen
- Zeitraum: Aktiengeschäfte von 2013 bis 2018
Die BaFin prüft nicht die steuerliche Wirksamkeit der Aktiengeschäfte an sich, sondern die Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche in der Bilanz aktiviert werden dürfen. Nach IFRS-Standards dürfen Erstattungsansprüche nur dann in der Bilanz aktiviert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die steuerliche Behandlung des Unternehmens akzeptieren.
Die BaFin hat Hinweise darauf, dass die DekaBank möglicherweise fälschlicherweise davon ausging, dass eine Anerkennung der Steuererstattung durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich sei. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Bank führen, sollte sich herausstellen, dass die Bilanzierung nicht den Vorschriften entspricht.
Finanzielle Auswirkungen
Die DekaBank hat bereits die fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt, die aus den umstrittenen Cum-Cum-Aktiengeschäften stammen. Dies zeigt, dass die Bank sich der Schwere der Vorwürfe bewusst ist und versucht, mögliche Schäden zu minimieren. Dennoch bleibt abzuwarten, welche weiteren finanziellen Folgen die Prüfung durch die BaFin haben wird.
Die BaFin schätzt, dass die Belastungen durch Rückforderungen aus Cum-Cum-Deals auf gut 4,6 Milliarden Euro steigen könnten. Dies ist ein erheblicher Betrag, der die finanzielle Stabilität der DekaBank gefährden könnte, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die Bank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat.
Reaktionen der DekaBank
Die DekaBank hat die eingeleitete Prüfung der BaFin bestätigt und betont, dass sie überzeugt ist, dass ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform angesehen wird. Dies deutet darauf hin, dass die Bank optimistisch ist, was den Ausgang der Prüfung betrifft, und darauf vertraut, dass sie die regulatorischen Anforderungen erfüllt hat.
Die DekaBank ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe und hat in der Vergangenheit eine starke Marktstellung im Bereich Wertpapierdienstleistungen eingenommen. Die aktuelle Situation könnte jedoch das Vertrauen der Anleger und Kunden in die Bank beeinträchtigen, was sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken könnte.
Fazit

Die Prüfung der DekaBank durch die BaFin aufgrund möglicher Bilanzierungsfehler im Zusammenhang mit Cum-Cum-Deals ist ein ernstzunehmendes Thema, das sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die DekaBank muss nun beweisen, dass ihre Bilanzierungspraxis den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um das Vertrauen ihrer Kunden und Investoren zu wahren. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie sich diese Situation entwickelt und welche Maßnahmen die DekaBank ergreifen wird, um die Vorwürfe auszuräumen.
Häufige Fragen
Was sind Cum-Cum-Deals?
Warum prüft die BaFin die DekaBank?
Wie hoch sind die bilanzierten Steuererstattungsansprüche der DekaBank?
Was könnte die Folge der BaFin-Prüfung sein?
Wie hat die DekaBank auf die Prüfung reagiert?
Quellen: Google News
Symbolbild: BaFin prüft DekaBank auf Bilanzierungsfehler · Foto: Towfiqu barbhuiya / Pexels

