StartRegulierung & RechtBaFin prüft Deka-Konzernabschluss 2024: Was steckt dahinter?

BaFin prüft Deka-Konzernabschluss 2024: Was steckt dahinter?

⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 09.06.2026

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Untersuchung des Konzernabschlusses der DekaBank für das Jahr 2024 eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit umstrittenen Cum-Cum-Geschäften.

Das Wichtigste in Kürze

  • BaFin prüft DekaBank wegen möglicher Rechnungslegungsverstöße.
  • Betroffene Steuererstattungsansprüche belaufen sich auf 478 Millionen Euro.
  • DekaBank hat bereits 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 8. Juni 2026 bekannt gegeben, dass sie den Konzernabschluss der DekaBank für das Jahr 2024 unter die Lupe nimmt. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf frühere Cum-Cum-Geschäfte, die der DekaBank möglicherweise gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen lassen. Die Prüfung könnte weitreichende Konsequenzen für die Bank und ihre Bilanzierungspraxis haben.

Was sind Cum-Cum-Geschäfte?

DekaBank unter BaFin-Prüfung
Symbolbild: DekaBank unter BaFin-Prüfung · Foto: Alec Adriano / Pexels

Cum-Cum-Geschäfte sind Finanztransaktionen, die darauf abzielen, Steuervorteile für ausländische Anleger zu generieren. Diese Geschäfte funktionieren, indem Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder Fonds übertragen werden. Diese inländischen Institutionen können sich die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen, während die ausländischen Anleger dies nicht können. Die Gewinne aus diesen Geschäften werden dann zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt. Die DekaBank ist nicht die einzige Institution, die in solche Geschäfte verwickelt war; laut einer BaFin-Umfrage haben 54 Banken an ähnlichen Deals teilgenommen.

Warum prüft die BaFin die DekaBank?

Die BaFin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Im Fokus der Untersuchung stehen die Steuererstattungsansprüche, die die Bank in ihrem Konzernabschluss bilanziert hat. Diese Ansprüche belaufen sich auf insgesamt 478 Millionen Euro und beziehen sich auf Aktienhandelsgeschäfte, die zwischen 2013 und 2018 durchgeführt wurden. Die Finanzaufsicht hat festgestellt, dass die DekaBank möglicherweise fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass eine Anerkennung dieser Ansprüche durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich sei.

Welche Konsequenzen drohen der DekaBank?

Fakten auf einen Blick

  • Untersuchung durch BaFin eingeleitet
  • Konzernabschluss 2024 betroffen
  • Steuererstattungsansprüche: 478 Millionen Euro
  • Cum-Cum-Geschäfte im Fokus
  • DekaBank hat 500 Millionen Euro zurückgezahlt

Die Untersuchung der BaFin könnte für die DekaBank erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Sollte sich herausstellen, dass die Bank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, könnten nicht nur Strafen drohen, sondern auch ein Vertrauensverlust bei Investoren und Kunden. Die DekaBank hat bereits proaktiv gehandelt und die fast 500 Millionen Euro, die aus den umstrittenen Cum-Cum-Geschäften stammen, an die Finanzverwaltung zurückgezahlt. Dies könnte als Versuch gewertet werden, die Situation zu entschärfen und das Vertrauen in die Bank wiederherzustellen.

Wie reagiert die DekaBank auf die Prüfung?

Die DekaBank hat die eingeleitete Prüfung durch die BaFin bestätigt und betont, dass sie überzeugt ist, dass ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform angesehen werden kann. IFRS steht für International Financial Reporting Standards, die weltweit anerkannten Rechnungslegungsstandards. Die Bank hat sich verpflichtet, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Prüfung zu unterstützen und die Vorwürfe zu entkräften.

Was bedeutet dies für die Finanzaufsicht?

Die Prüfung des Konzernabschlusses der DekaBank ist Teil einer breiteren Überwachung durch die BaFin, die darauf abzielt, die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten. Die BaFin hat in der Vergangenheit bereits Maßnahmen gegen Banken ergriffen, die in ähnliche Geschäfte verwickelt waren. Die Aufsicht hat festgestellt, dass Cum-Cum-Geschäfte dem Fiskus einen geschätzten Schaden von 28 Milliarden Euro verursacht haben, was die Dringlichkeit und Bedeutung dieser Prüfungen unterstreicht.

Fazit

DekaBank unter BaFin-Prüfung
Symbolbild: DekaBank unter BaFin-Prüfung · Foto: Pavel Danilyuk / Pexels

Die laufende Prüfung des Konzernabschlusses der DekaBank durch die BaFin ist ein bedeutendes Ereignis, das sowohl für die Bank selbst als auch für das gesamte Finanzsystem von Relevanz ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchung könnten weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die DekaBank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Die DekaBank hat bereits Maßnahmen ergriffen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen, und bleibt optimistisch, dass ihre Bilanzierungspraxis den internationalen Standards entspricht.

Häufige Fragen

Was sind Cum-Cum-Geschäfte?
Cum-Cum-Geschäfte sind Finanztransaktionen, bei denen Banken Steuervorteile für ausländische Anleger generieren, indem sie Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken übertragen.
Warum prüft die BaFin die DekaBank?
Die BaFin prüft die DekaBank aufgrund konkreter Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit Steuererstattungsansprüchen aus Cum-Cum-Geschäften.
Wie hoch sind die betroffenen Steuererstattungsansprüche?
Die DekaBank hat Steuererstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert, die sich auf Aktienhandelsgeschäfte aus den Jahren 2013 bis 2018 beziehen.
Was könnte die Untersuchung für die DekaBank bedeuten?
Sollte sich herausstellen, dass die DekaBank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, könnten rechtliche Konsequenzen und finanzielle Strafen drohen.
Hat die DekaBank bereits Maßnahmen ergriffen?
Ja, die DekaBank hat die fast 500 Millionen Euro, die aus den umstrittenen Geschäften stammen, bereits an die Finanzverwaltung zurückgezahlt.

Quellen: Google News

Symbolbild: DekaBank unter BaFin-Prüfung · Foto: Matheus Natan / Pexels

Sophie Wagner
Sophie Wagner
Einsteiger-Guides & Erklärstücke Sophie Wagner sorgt dafür, dass auch Neulinge den Einstieg in die Kryptowelt finden. Sie schreibt verständliche Guides, Glossare und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die komplexe Themen greifbar machen. Bei Krypto-Echo ist sie die Stimme für alle, die gerade erst anfangen – geduldig, klar und ohne Vorwissen vorauszusetzen. Ihr Anspruch: Wenn ihre Mutter den Artikel versteht, ist er gut.
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