⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 08.06.2026
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Prüfung des Konzernabschlusses der DekaBank eingeleitet, die sich auf frühere „Cum-Cum“-Deals bezieht. Es bestehen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften.
- BaFin prüft DekaBank wegen „Cum-Cum“-Deals.
- Untersuchung betrifft Konzernabschluss für 2024.
- DekaBank hat 478 Millionen Euro an Steuererstattungsansprüchen bilanziert.
Am 8. Juni 2026 hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin eine umfassende Prüfung des Konzernabschlusses der DekaBank eingeleitet. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit den sogenannten „Cum-Cum“-Deals, die in der Vergangenheit für erhebliche rechtliche und finanzielle Kontroversen gesorgt haben. Die BaFin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen haben könnte, was die Aufsicht zu dieser Untersuchung veranlasst hat.
Was sind „Cum-Cum“-Deals?

„Cum-Cum“-Deals sind komplexe Finanztransaktionen, die darauf abzielen, Steuervorteile für ausländische Anleger zu generieren. Diese Geschäfte funktionieren, indem Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder Fonds übertragen werden. Diese inländischen Institutionen können sich die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen, während die ausländischen Anleger, die normalerweise keine Erstattung erhalten würden, von diesen Geschäften profitieren. Diese Praxis hat in der Vergangenheit zu erheblichen finanziellen Verlusten für den deutschen Fiskus geführt und wurde von der BaFin als problematisch eingestuft.
Die Rolle der BaFin
Die BaFin, als zentrale Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland, hat die Aufgabe, die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten. Im Fall der DekaBank prüft die Behörde insbesondere die Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen, die die Bank in ihrem Konzernabschluss für das Jahr 2024 ausgewiesen hat. Diese Ansprüche belaufen sich auf insgesamt 478 Millionen Euro und beziehen sich auf Aktienhandelsgeschäfte, die zwischen 2013 und 2018 durchgeführt wurden. Die BaFin hat festgestellt, dass die Anrechnung dieser Ansprüche durch die Finanzverwaltung versagt wurde, was die Rechtmäßigkeit der Bilanzierung in Frage stellt.
Hintergründe der Untersuchung
- Datum: 08.06.2026
- Betrag: 478 Millionen Euro
- Jahre: 2013 bis 2018
- Schaden für den Fiskus: 28 Milliarden Euro
Die DekaBank hat in der Vergangenheit durch ihre „Cum-Cum“-Deals einen erheblichen finanziellen Schaden für den Fiskus verursacht. Schätzungen zufolge beläuft sich der Schaden auf etwa 28 Milliarden Euro, was die Dimension der Problematik verdeutlicht. Die BaFin hat in einer früheren Umfrage festgestellt, dass 54 Banken an solchen Geschäften beteiligt waren, was die weitreichende Verbreitung dieser Praktiken innerhalb des deutschen Bankensektors zeigt.
Rechtslage und mögliche Konsequenzen
Die Prüfung der BaFin betrifft nicht nur die steuerliche Wirksamkeit der „Cum-Cum“-Deals selbst, sondern auch die Voraussetzungen, unter denen Steuererstattungsansprüche in der Bilanz aktiviert werden dürfen. Nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) dürfen solche Ansprüche nur dann bilanziert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die steuerliche Behandlung des Unternehmens akzeptieren. Die BaFin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich sei.
Reaktionen der DekaBank
Die DekaBank hat die eingeleitete Prüfung durch die BaFin bestätigt und betont, dass sie davon überzeugt ist, dass ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform angesehen werden kann. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die BaFin die vorgelegten Unterlagen bewerten wird und ob sich die Vorwürfe als berechtigt herausstellen. Die Bank hat bereits die fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt, die aus den umstrittenen „Cum-Cum“-Aktiengeschäften stammen.
Fazit

Die laufende Prüfung der DekaBank durch die BaFin ist ein bedeutendes Ereignis im Kontext der Finanzaufsicht in Deutschland. Die möglichen Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit „Cum-Cum“-Deals werfen Fragen zur Integrität und Transparenz im Bankensektor auf. Die Ergebnisse dieser Untersuchung könnten weitreichende Konsequenzen für die DekaBank und möglicherweise auch für andere Banken haben, die in ähnliche Praktiken verwickelt sind. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob die DekaBank rechtlich belangt wird und welche Maßnahmen die BaFin ergreifen wird, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
Häufige Fragen
Was sind „Cum-Cum“-Deals?
Warum prüft die BaFin die DekaBank?
Wie hoch sind die bilanzierten Steuererstattungsansprüche?
Was könnte die Folge der Prüfung sein?
Was sind die Risiken von „Cum-Cum“-Deals?
Quellen: Google News
Symbolbild: DekaBank und Finanzaufsicht im Fokus · Foto: Fabio Riccobono / Pexels

