⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 11.06.2026
Die BaFin hat Bedenken hinsichtlich der MARES MEDIA SE geäußert, die tokenisierte Wertpapiere ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt anbietet. Dies könnte schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für die Emittenten haben.
- MARES MEDIA SE steht im Verdacht, gegen das Wertpapierprospektgesetz zu verstoßen.
- Öffentliche Angebote ohne Wertpapier-Informationsblatt sind illegal.
- Emittenten haften für die Richtigkeit der Angaben im Informationsblatt.
Die BaFin hat kürzlich einen hinreichend begründeten Verdacht geäußert, dass die MARES MEDIA SE in Deutschland tokenisierte Wertpapiere in Form von Genussrechten, auch bekannt als „MARES-Token“, ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt öffentlich anbietet. Dies wirft erhebliche rechtliche Fragen auf und könnte für die Emittenten weitreichende Konsequenzen haben.
Was sind tokenisierte Wertpapiere?

Tokenisierte Wertpapiere sind digitale Finanzinstrumente, die auf Blockchain-Technologie basieren. Sie ermöglichen es, Vermögenswerte in Form von Tokens zu repräsentieren, die dann gehandelt werden können. Diese Form der Wertpapieremission hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen, da sie eine schnellere und kostengünstigere Abwicklung von Transaktionen ermöglicht. Allerdings unterliegen sie auch strengen regulatorischen Anforderungen, insbesondere in Deutschland.
Die Rolle der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland, die dafür sorgt, dass Finanzmärkte fair und transparent bleiben. Ein zentraler Aspekt ihrer Aufsicht ist die Prüfung von Wertpapierprospekten. Gemäß dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) dürfen Wertpapiere nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Dies gilt auch für tokenisierte Wertpapiere.
Der Verdacht gegen MARES MEDIA SE
Die BaFin hat festgestellt, dass für die MARES MEDIA SE keine Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblatts ersichtlich ist. Dies bedeutet, dass die Emittentin möglicherweise gegen § 4 Abs. 1 WpPG verstößt, was schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Der Verdacht, dass MARES MEDIA SE Wertpapiere ohne die erforderlichen Informationen anbietet, könnte nicht nur zu einer Geldbuße führen, sondern auch das Vertrauen der Investoren in das Unternehmen beeinträchtigen.
Haftung der Emittenten
- BaFin-Verdacht: MARES MEDIA SE bietet Wertpapiere ohne Informationsblatt an.
- Verstoß gegen § 4 Abs. 1 WpPG möglich.
- Geldbuße bis zu 700.000 Euro bei Nichteinhaltung.
Emittenten, die gegen die Vorschriften zur Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblatts verstoßen, haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in diesem Dokument. Dies bedeutet, dass sie für falsche oder unvollständige Informationen zur Verantwortung gezogen werden können. Die BaFin hat die Befugnis, Geldbußen von bis zu 700.000 Euro zu verhängen, wenn ein Verstoß gegen die Prospektpflicht festgestellt wird. Diese finanziellen Strafen können für Unternehmen, insbesondere für kleinere Emittenten, existenzbedrohend sein.
Relevanz für Investoren
Für Investoren ist es entscheidend, vor einer Investition in tokenisierte Wertpapiere sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen. Die BaFin rät, Investitionen immer nur auf der Grundlage eines genehmigten Prospekts oder eines gestatteten Wertpapier-Informationsblatts zu tätigen. Dies schützt nicht nur die Investoren, sondern trägt auch zur Stabilität des Finanzmarktes bei.
Prüfung von Wertpapier-Informationsblättern
Die BaFin prüft im Rahmen des Gestattungsverfahrens, ob das Wertpapier-Informationsblatt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und kohärent ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die BaFin nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben überprüft. Daher sollten Investoren auch selbstständig die Informationen kritisch hinterfragen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Fazit

Die aktuellen Entwicklungen rund um die MARES MEDIA SE und die BaFin verdeutlichen die Wichtigkeit der Einhaltung der Prospektpflicht bei der Emission von tokenisierten Wertpapieren. Emittenten müssen sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Investoren sollten stets darauf achten, dass sie über alle notwendigen Informationen verfügen, bevor sie in solche Finanzinstrumente investieren.
Häufige Fragen
Was sind tokenisierte Wertpapiere?
Was ist ein Wertpapier-Informationsblatt?
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Prospektpflicht?
Wie kann ich überprüfen, ob ein Wertpapier-Informationsblatt vorliegt?
Was sollten Investoren beachten?
Quellen: Google News
Symbolbild: Tokenisierte Wertpapiere und BaFin-Vorgaben · Foto: Jakub Zerdzicki / Pexels

