⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 12.06.2026
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Ventus Energy Group OÜ zur sofortigen Abwicklung ihres Einlagengeschäfts aufgefordert. Anleger sollten nun ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
- BaFin ordnete Abwicklung des Einlagengeschäfts an.
- Anleger müssen Rückzahlungen prüfen.
- Rechtsanwälte empfehlen sofortige Maßnahmen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. Mai 2026 eine weitreichende Anordnung gegen die Ventus Energy Group OÜ erlassen. Diese Maßnahme betrifft das ohne die erforderliche Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft des Unternehmens in Deutschland. Die BaFin fordert die sofortige Einstellung und Abwicklung dieser Geschäfte, was für die betroffenen Anleger weitreichende Konsequenzen hat.
Was geschah mit Ventus Energy?

Die BaFin hat festgestellt, dass die Ventus Energy Group OÜ Gelder von Anlegern angenommen hat, die auf der Grundlage von Darlehensverträgen mit einer Rückzahlungsverpflichtung basieren. Diese Rückzahlungsverpflichtung ist jedoch nicht in Form von Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft, was nach deutschem Recht als Einlagengeschäft gilt. Solche Geschäfte dürfen nur mit einer entsprechenden Lizenz der BaFin betrieben werden, die Ventus Energy nicht besitzt.
In ihrer Anordnung hat die BaFin betont, dass die Ventus Energy Group OÜ unverzüglich alle angenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen muss. Diese Entscheidung ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig, was bedeutet, dass das Unternehmen rechtliche Schritte gegen die Anordnung einlegen kann.
Was bedeutet das für Anleger?
Für die Anleger von Ventus Energy bedeutet die BaFin-Anordnung, dass sie nun ihre Ansprüche auf Rückzahlung prüfen sollten. Rechtsanwälte raten dazu, genau zu beobachten, ob und wann die Rückzahlungen erfolgen. Betroffene Anleger sollten keine weiteren Zahlungen an das Unternehmen leisten und ihre Ansprüche umgehend geltend machen.
Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Anleger, die Darlehen an die Ventus Energy Group gewährt haben, jetzt aktiv werden sollten. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Vertragsunterlagen, Zahlungsnachweise und Kommunikation mit dem Unternehmen zu sichern, um im Falle von Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Rückzahlung rechtliche Schritte einleiten zu können.
Wie können Anleger ihre Ansprüche geltend machen?
- Datum der BaFin-Anordnung: 5. Mai 2026
- Ventus Energy Group OÜ muss Einlagengeschäft einstellen
- Rückzahlung der Anlegergelder ist angeordnet
Anleger, die von der BaFin-Anordnung betroffen sind, können spezielle Rückforderungsschreiben nutzen, die von Plattformen wie Anlegerhero bereitgestellt werden. Diese Schreiben sind darauf ausgelegt, die Rückzahlungsansprüche direkt gegenüber der Ventus Energy Group OÜ geltend zu machen und beinhalten wichtige Punkte wie Fristsetzungen und die Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte.
Es ist ratsam, diese Schreiben so schnell wie möglich einzureichen, da die Zeit in solchen Fällen oft entscheidend ist. Je früher Anleger ihre Ansprüche geltend machen, desto besser können sie sich gegen mögliche finanzielle Verluste absichern.
Rechtliche Schritte und mögliche Ansprüche
Neben der Rückforderung der investierten Gelder können Anleger auch Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Dies ist besonders relevant, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Investition aufgeklärt wurden. Laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin können auch direkte Ansprüche gegen die Investitionsplattform bestehen, wenn diese ihre Informationspflichten verletzt hat.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig und reichen von außergerichtlichen Rückforderungen bis hin zu zivil- und strafrechtlichen Schritten. Anleger sollten sich daher rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Optionen zu verstehen und die bestmöglichen Schritte einzuleiten.
Aktuelle Situation bei Ventus Energy
Die Situation bei Ventus Energy bleibt angespannt. Das Unternehmen hat in einer Mitteilung erklärt, dass es sich in einem „konstruktiven Dialog“ mit den deutschen Aufsichtsbehörden befindet und die Darlehensverträge anpassen möchte. Dennoch bleibt unklar, wie und wann die Rückzahlungen an die Anleger erfolgen werden.
Zusätzlich hat Ventus Energy angekündigt, dass sie vorübergehend keine neuen Investitionen von deutschen Anlegern annehmen wird, während die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft werden. Diese Maßnahme betrifft ausschließlich Anleger mit Wohnsitz in Deutschland, während Investoren aus anderen Ländern weiterhin investieren können.
Fazit

Die Anordnung der BaFin zur Abwicklung des Einlagengeschäfts der Ventus Energy Group OÜ stellt eine ernsthafte Situation für die betroffenen Anleger dar. Es ist entscheidend, dass Anleger jetzt aktiv werden, ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, und eine frühzeitige Handlung kann entscheidend sein, um finanzielle Verluste zu minimieren.
Häufige Fragen
Was hat die BaFin gegen Ventus Energy angeordnet?
Was müssen betroffene Anleger jetzt tun?
Wie können Anleger ihre Rückzahlungen geltend machen?
Welche rechtlichen Schritte sind möglich?
Was passiert, wenn Ventus Energy nicht zurückzahlt?
Quellen: Google News
Symbolbild: Anleger prüfen ihre Ansprüche bei Ventus Energy · Foto: Jakub Zerdzicki / Pexels

